AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DAWN Media GbR

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Angebote und Verträge der DAWN Media GbR (nachfolgend „DAWN Media“) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“).

(2) Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die DAWN Media mit dem Kunden über Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn DAWN Media ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Die Leistungen von DAWN Media richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs.

§ 2 Leistungen von DAWN Media

(1) DAWN Media erbringt Dienst- und Beratungsleistungen insbesondere in den Bereichen Social Media Marketing, Content-Produktion (Foto, Video, Grafik), Performance Advertising (z. B. Meta, TikTok, Google), Strategie, Konzeption, Analyse, Beratung sowie angrenzende Marketing- und Mediendienstleistungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Einzelauftrag.

(3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet DAWN Media keinen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder sonstigen Erfolg. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht das Erreichen bestimmter Ergebnisse.

(4) DAWN Media steht hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu. Weisungen des Kunden bestehen nur, soweit diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.

(5) DAWN Media ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder sonstige Dritte erbringen zu lassen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden


(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Materialien, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Unterlässt oder verzögert der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. Der Vergütungsanspruch von DAWN Media bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte durch DAWN Media ist nicht geschuldet.

§ 4 Drittanbieter und Plattformen

(1) Dem Kunden ist bekannt, dass Drittanbieter und Plattformbetreiber (z. B. Meta, TikTok, Google) Inhalte, Anzeigen oder Konten jederzeit ganz oder teilweise ablehnen, einschränken, sperren oder deaktivieren können.

(2) DAWN Media hat keinen Einfluss auf Entscheidungen oder technische Änderungen dieser Drittanbieter und übernimmt hierfür keine Haftung.

(3) Etwaige Kosten von Drittanbietern, insbesondere Werbebudgets, Plattformgebühren oder Lizenzkosten, sind nicht Bestandteil der Vergütung von DAWN Media und vom Kunden separat zu tragen.

§ 5 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen DAWN Media und dem Kunden kann schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben erfolgen.

§ 6 Abnahmebedürftige Leistungen


(1) Sofern einzelne Leistungen ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfallen, ist DAWN Media berechtigt, nach Abschluss der jeweiligen Leistung oder Teilleistung eine Abnahme zu verlangen.

(2) Erfolgt innerhalb von sieben Werktagen nach Aufforderung keine schriftliche Mitteilung über wesentliche Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) DAWN Media ist berechtigt, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen


(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die vereinbarte Vergütung ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort,
vollständig und im Voraus fällig.

(3) DAWN Media ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Zahlungseingang zu beginnen.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist DAWN Media berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.

(5) Rücklastschriften und hierdurch entstehende Bank- oder Bearbeitungsgebühren trägt der Kunde.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 8 Laufzeit und Kündigung


(1) Verträge werden für die individuell vereinbarte Laufzeit geschlossen.

(2) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von DAWN Media erstellten Leistungen, insbesondere Konzepte, Strategien, Entwürfe, Texte, Grafiken, Fotos, Videos, Werbemittel, Kampagnenstrukturen, Skripte, Projektdateien und sonstige Arbeitsergebnisse, sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Kunde erhält an den von DAWN Media erstellten Arbeitsergebnissen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich ist.

(3) Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DAWN Media unzulässig.

(4) Entwürfe, Konzepte, Rohdaten, Projektdateien, Zwischenschritte und sonstige Arbeitsunterlagen verbleiben unabhängig von einer Nutzungseinräumung im Eigentum von DAWN Media. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.

(5) Vorschläge, Weisungen oder Mitwirkungen des Kunden begründen kein Miturheberrecht.

§ 10 Referenznutzung


(1) DAWN Media ist berechtigt, den Kunden sowie die im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen zeitlich unbegrenzt als Referenz zu benennen und zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, auf Social Media oder in Vertriebsunterlagen.

(2) Dies umfasst auch die Nutzung von Logos, Markennamen sowie veröffentlichtem Bild- oder Videomaterial des Kunden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.


§ 11 Geheimhaltungspflicht


(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Kampagneninhalte, Kennzahlen, Preise und interne Abläufe, streng vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

(3) DAWN Media ist berechtigt, Mitarbeiter und beauftragte Dritte einzusetzen, sofern diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.



§ 12 Daten, Kundenmaterial und Freistellung

(1) Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Videos, Musik oder sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.

(2) Der Kunde stellt DAWN Media von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(3) DAWN Media verarbeitet überlassene Daten ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags.

§ 13 Haftung

(1) DAWN Media haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DAWN Media nur
a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, nicht erreichte Kampagnenziele, Reichweiten, Leads, Conversions oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen des Kunden ist ausgeschlossen.

(4) DAWN Media haftet nicht für Maßnahmen, Entscheidungen oder technische Änderungen von Drittanbietern oder Plattformbetreibern.

(5) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von DAWN Media.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.




AGB Stand: 29.01.2026 © Vervielfältigung verboten